@Ponder
ich habe mir, das auf Wikipedia verlinkten Text durchgelesen: “Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Instituts zur Meldung der Bildzeitung über die Eigenblut-Therapie von Dr. Klehr ”
da steht… “In Deutschland besteht Therapiefreiheit. Therapien unterliegen nicht der Zulassungspflicht.” ja… die unterliegen nicht der Zulassungspflicht aber offenbar genießen sie den juristischen Schutz. also ich verstehe das so, dass man sich über dessen Ausbreitung, egal wie falsch oder kurios sie sind, staatlich nicht einmischt aber wenn sie kritisiert werden man sie juristisch in Schutz nimmt. offensichtlich wollen diese Therapeuten nicht dass sich der Staat in ihre Methodik und Vorgehensweise einmischt, erwartet aber im falle eines “Angriffs” auf dieselben vom Staat des er sie schützt.
seltsam seltsam… also ich verstehe das irgend wie nicht so ganz.